Kurzprofil

        

Herr Rechtsanwalt Freund ist aufgewachsen in München. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München und absolvierte seinen Referendardienst in München und Miesbach. Seit 1992 ist Herr Freund als Rechtsanwalt zugelassen und als solcher tätig.

Herr Rechtsanwalt Stefan Freund ist an allen Amts-, Land- u. Oberlandesgerichten auftretungsberechtigt. Er verfügt über gute Kenntnisse in Englisch, Französisch und Spanisch.

Herr Rechtsanwalt Freund bearbeitet speziell Mandate auf den Gebieten Miet- und 
Pachtrecht,Versicherungsrecht, Familien- u. ErbrechtBaurecht sowie Verkehrs- u. Ordnungswidrigkeitenrecht.  


 

 

Auch allgemeines ZivilrechtArbeitsrecht und allgemeines Strafrecht zählen zu seinen häufigen Aufgaben.

 

Herr Rechtsanwalt Freund hat große Freude am selbständigen und eigenverantwortlichen Arbeiten. Er schätzt an seinem Beruf, anderen Menschen zu ihrem Recht verhelfen und gegen Unrecht schützen zu können. Die Stärken des Juristen liegen in seiner prägnanten Vorgehensweise, rechtliche Problemstellungen der Gegenseite, aber auch den Gerichten haargenau auf den Punkt bringen zu können. Mandanten schätzen sein Verhandlungsgeschick sowohl in der außergerichtlichen als auch gerichtlichen Auseinandersetzung und seine Fähigkeit, die Rechtsmaterie einleuchtend und verständlich vermitteln zu können.
 
Herr Rechtsanwalt Freund pflegt überdies Kontakte zu Rechtsanwaltskanzleien in Österreich und arbeitet bei Mandaten mit Bezug zum österreichischen Nachbarn eng mit dortigen Juristen zusammen.