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Rechtsgebiete
Baurecht (privat) Abstandsflächen, Bauaufsicht, Baugenehmigung, Baumängel, Bausummenüberschreitung, Architektenvertrag, Architektenhaftung …
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Handwerkern, Architekten und anderen am Bau Beteiligten. Der Volljurist berät und vertritt private Bauherren, aber auch Bauträger, Bauunternehmer und Handwerksbetriebe. So vertritt Herr Freund seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich bei Problemen um Gewährleistung wegen Mängeln der Bausache, Vergütung, Kündigung des Auftrags und so weiter. Sofern sich Auseinandersetzungen und Ärger mit den am Hausbau beteiligten Personen und Firmen einstellen, ist es ratsam, rasch ein selbständiges Beweissicherungsverfahren einzuleiten, um eine schnelle Sicherung und Feststellung der Mängel zu gewährleisten. Rechtsanwalt Freund macht die Mängelbeseitigung und gegebenenfalls auch Schadensersatz in Ihrem Interesse geltend.
Familienrecht Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
Herr Freund übernimmt im Familienrecht Ihr Mandat bei einer Trennung oder Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Sie können den Juristen mit Fragen und Problemen um Unterhalt betrauen, also Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt). Bei Bedarf wird er Ihren Unterhaltsanspruch für Sie durchsetzen. Außerdem regelt er die Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung und klärt Streitigkeiten, die sich aus dem ehelichen Güterrecht ergeben, vornehmlich über den Zugewinnausgleich. Wenn von einer Trennung oder Ehescheidung auch Kinder betroffen sind, ist der Familienrechtler bestrebt, zukunftsorientierte Lösungen zum Wohle der Kinder zu erreichen bezüglich elterlicher Sorge, Umgangsrecht des nicht mit dem Kind zusammenlebenden Elternteils, Aufenthaltsbestimmungsrecht und so weiter.
Erbrecht Testament, Erbe, Erbfolge, Pflichtteil, Erbengemeinschaft, Erbschein, Ersatzerbschaft, Vermächtnis …
Mietrecht und Pachtrecht Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
Im Mietrecht und Pachtrecht übernimmt der Jurist Mandate für Mieter oder Vermieter, Pächter oder Verpächter. Er steht als Rechtsbeistand zur Verfügung bei Fragen um Mietvertrag, Pachtvertrag, Mietzins, Pacht, Pachtzeit, Kündigungen u. ä. Außerdem bietet er die Klärung rechtlicher Differenzen zwischen den Vertragsparteien um Schönheitsreparatur, Feuchtigkeitsschäden, Mängel der Mietsache, Mietminderung, Wohnungsrenovierung, Kaution etc.
Verkehrsrecht Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung, Verkehrsunfall, Alkohol …
Dem Verkehrsstrafrecht obliegt die Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr. Wenn Sie von einem solchen Vorwurf durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind, der meist mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft oder einem Strafbefehl einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Herrn Rechtsanwalt Freund als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ("Unfallflucht, Fahrerflucht"), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln (BTMG) am Steuer.
Versicherungsrecht Abfindung, Abschlusskosten, AVB, Obliegenheiten, Rückkaufwert, Schadensfall, Schadensregulierung, Versicherungsschutz, Versicherungsvertrag, Krankenversicherung …
Auf dem Gebiet Versicherungsrecht übernimmt Herr Rechtsanwalt Freund zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall die Unfallschadenregulierung für Sie. So können Sie Hilfe durch Herrn Freund erwarten, wenn Sie einen rechtlichen Streit mit Ihrer eigenen Versicherung oder einer gegnerischen Haftpflichtversicherung führen. Haben Sie zum Beispiel durch einen Unfall eine Verletzung erlitten, so wird er Schmerzensgeld in der angemessenen Höhe für Sie beanspruchen. Sollte die Verletzung im schlimmsten Fall nicht mehr vollständig zu heilen sein, dann sind Sie von einem so genannten Dauerschaden betroffen. Dieser muss der Unfallversicherung nachgewiesen und fristgerecht gemeldet werden, damit Sie den Anspruch aus der Versicherung nicht verlieren. Ansprüche können auch entfallen, wenn der Versicherte seinen Pflichten wie zum Beispiel Angabe aller Vorschäden (Krankheiten, Verletzungen) beim Abschluss eines Krankenversicherungs- oder Unfallversicherungsvertrages nicht nachgekommen ist. Es empfiehlt sich, um dies schon im Vorfeld zu vermeiden, bisweilen eine Beratung zum Abschluss von solchen Verträgen bereits vorab. Unter Berücksichtigung aller rechtlicher Aspekte wird Herr Freund den “Kampf” um die Ihnen zustehenden Leistungen führen und Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche verhelfen. Spezielle Kenntnisse hat Herr Freund aufgrund einer früheren Tätigkeit bei einer namhaften Krankenversicherung auf diesem Rechtsgebiet. Im Übrigen wird er auch tätig bei Streitigkeiten um Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Versicherungen. |
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